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Dieses Regelheft ist ab 01.01.2009 gültig und ersetzt das Regelheft von 01.01.2007.
Pétanque - Regeln des DPV gemäß der F.I.P.J.P.
Stand: 01. Januar 2009
Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:
Es können sich ebenfalls gegenüberstehen:
Bei Triplettes hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, bei Doublettes und beim Tête-à-tête hat jeder Spieler drei Kugeln.
Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nachArtikel 2.4. schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein oder seine Mitspieler.
Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den unter Artikel2.1,2.2 oder2.3 aufgeführten Normen entspricht, muss der Spieler sie austauschen. Er darf auch alle seine Kugeln ersetzen.
Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Artikel2.1,2.2 oder2.3 sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den festgelegten Normen entsprechen.
AufArtikel 2.4. gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Durchgängen eingebracht werden. Wenn sich ab der dritten Aufnahme die Reklamation bezüglich der Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.
Für den Fall, dass eine Kugel geöffnet werden musste, liegt die Verantwortung bei dem Reklamierenden. Ergibt sich, dass die Kugeln einwandfrei sind, muss sie der Reklamierende bezahlen oder ersetzen; er kann jedoch nicht zum Ersatz für darüber hinausgehende Schäden gezwungen werden.
Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchführen.
Die Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P. zugelassen sein und den Normen, die im Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges”) festgelegt sind, entsprechen.
Der Durchmesser muss 30 mm (Toleranz + oder – 1mm) betragen.
Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber sie dürfen nicht mit einem Magneten aufgehoben werden können.
Vor Beginn eines Wettbewerbes muss jeder Spieler seine Lizenz vorlegen. Er muss sie ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht an der Einschreibung hinterlegt ist.
Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Die Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 15 m in der Länge und 4 m in der Breite betragen.
Bei anderen Wettbewerben kann der DPV es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, eventuellen Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten werden.
Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien an den Kopfseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien.
Wenn das Spielfeld zum Beispiel von Balken umgeben wird, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 1 m befinden.
Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen.
Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung durchgeführt werden.
Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als erste die Zielkugel wirft.
Wenn ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen wird, muss die Zielkugel auf diesem Spielfeld angeworfen werden.
Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspieles und zeichnet einen Kreis auf den Boden, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen, oder legt einen Wurfreif dort hin. Der Durchmesser eines gezeichneten Kreises muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
Beim Einsatz eines Wurfreifs muss dieser starr sein und einen Innendurchmesser von 50 cm (Toleranz: + oder -2 mm) haben.
Die Entscheidung, Wurfreife einzusetzen, obliegt dem Veranstalter. Dieser muss sie zur Verfügung stellen.
Die drei aufeinander folgenden Wurfversuche mit der Zielkugel muss die Mannschaft aus diesem Wurfkreis leisten.
Dieser muss in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem Gelände entfernt sein; bei Wettbewerben auf „freiem” Spielgelände (ohne begrenzte Spielfelder) muss er mindestens zwei Meter von dem nächsten benutzten Wurfkreis entfernt sein.
Die Mannschaft, welche die Zielkugel wirft, muss alle alten Wurfkreise in der Nähe des neuen Wurfkreises entfernen.
Der Innenbereich des Wurfkreises darf während der laufenden Aufnahme vollständig gereinigt werden. Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf der nächsten Aufnahme, in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.
Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen. Erst dann, wenn die geworfene Kugel den Boden berührt hat, dürfen die Füße den Kreis oder den Boden innerhalb des Kreises vollständig verlassen. Auch andere Körperteile dürfen den Boden außerhalb des Wurfkreises nicht berühren. Als Ausnahme ist es Spielern mit Verstümmelungen der unteren Gliedmaßen gestattet, dass sich nur ein Bein im Inneren des Wurfkreises befindet.
Behinderte Spieler im Rollstuhl müssen darauf achten, dass mindestens ein Rad auf ihrer Wurfarmseite den Boden im Innenbereich des Wurfkreises berührt.
Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als erster spielen muss.
Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
Bei der nächsten Aufnahme wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen:
Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis oder legt einen Wurfreif in der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem Gelände.
Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegen gesetzter Richtung der vorhergehenden Aufnahme zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche erlaubte Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung geworfen werden kann.
Wenn nach drei aufeinander folgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft die vorgeschriebenen Bedingungen (wie oben aufgeführt) nicht erfüllt sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den oben genannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr verändert werden.
Die Höchstzeit, um diese drei Würfe durchzuführen beträgt eine Minute.
In jedem Fall behält die Mannschaft das Recht, welche die Zielkugel nach den ersten drei Würfen verloren hat, die erste Kugel zu spielen.
Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig und wird erneut geworfen, ohne dass dieser Wurf auf die drei erlaubten angerechnet wird.
Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut geworfen und die Kugel erneut gespielt.
Die Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden hat. Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten, verliert sie das Recht zum Werfen der Zielkugel.
Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr erlaubt.
Die Zielkugel ist in folgenden 6 Fällen ungültig:
1. Wenn sie im Verlauf einer Aufnahme auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie auf erlaubtes Spielgelände zurückkehrt.
Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der die Zielkugel frei schwimmt.
2. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie (entsprechendArtikel 7) vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist.
Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel verdeckt wird.
Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der Schiedsrichter eine Kugel zeitweise entfernen.
3. Wenn die Lage der Zielkugel so verändert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für Juniors und Seniors) bzw. 15 Meter (für Cadets und Minimes) oder weniger als 3 Meter entfernt vom Wurfkreis liegen bleibt.
4. Wenn sie mehr als ein benachbartes abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn die Spielfelder hintereinander angeordnet sind, sie die Begrenzungslinie an der Kopfseite des eigenen Spielfeldes überschreitet.
4a) Wenn bei Spielen mit Zeitbeschränkung, die auf einem zugeteilten Spielfeld ausgetragen werden, die Zielkugel das zugeteilte Feld verlässt.
5. Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelände befindet.
Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur Veränderung des Spielgeländes vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken.
Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnée”) erkunden, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt.
Jedoch darf der Spieler (der sich darauf vorbereitet zu spielen) oder gegebenenfalls ein Spieler seiner Mannschaft ein Loch schließen, das durch eine davor gespielte Kugel entstanden ist.
Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen zieht sich der Spieler die inArtikel 34 aufgeführten Maßnahmen zu.
Es ist den Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in folgenden Fällen:
Wenn die Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme unvermutet durch ein Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstände zu entfernen.
Wenn die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel zum Beispiel durch die Einwirkung des Windes oder einer Bodenunebenheit bewegt wird, so wird sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt; vorausgesetzt, die Zielkugel war markiert.
Dasselbe geschieht, wenn die Zielkugel unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, jeglichen beweglichen Gegenstand, eine Kugel/Zielkugel aus einem anderen Spiel oder durch ein Tier in ihrer Lage verändert wird.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Zielkugel markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert, ist eine Reklamation unmöglich.
Wird die Zielkugel durch eine in dieser Aufnahme gespielte Kugel bewegt, bleibt sie gültig.
Wenn im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel auf ein anderes Spielfeld gerät, das begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter dem Vorbehalt der Bestimmungen vonArtikel 9.
Die Spieler, welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende der Aufnahme, der durch die Spieler begonnen wurde, die das betreffende Spielgelände/-feld benutzen, um dann ihre eigene Aufnahme zu beenden.
Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen Geduld und Höflichkeit an den Tag legen.
In der folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihr bisheriges Spielfeld zurück. Die Zielkugel wird dann aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielfeld verlassen hatte; dies unter Berücksichtigung desArtikels 7.
Wird im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel ungültig, so können sich drei Möglichkeiten ergeben:
Überquert eine weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann auf dem Spielgelände zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig; wobeiArtikel 13 zu beachten ist.
Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die den Losentscheid oder die vorhergehende Aufnahme gewonnen hat. Danach ist immer die Mannschaft an der Reihe, die in der laufenden Aufnahme nicht im Punktbesitz ist.
Der Spieler darf keine Hilfsmittel benutzen oder Markierungen am Boden vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist es ihm nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten.
Die Kugeln müssen einzeln gespielt werden.
Geworfene Kugeln dürfen nicht noch einmal gespielt werden. Ausnahme: Kugeln, die zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel oder Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder einen beweglichen Gegenstand (Ball usw.) angehalten oder von ihrer Bahn abgelenkt werden, sowie in der inArtikel 8.2 beschriebenen Situation.
Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten.
Bevor ein Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden Fremdkörpern und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die inArtikel 34 aufgeführten Maßnahmen in Kraft.
Befindet sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes befindet.
Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss keine Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäß die Bestimmungen desArtikels 28.
Während der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt, um seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler und die Zuschauer äußerste Ruhe einhalten.
Die Gegner dürfen weder umhergehen, noch gestikulieren oder irgendetwas tun, was den Spieler stören könnte. Nur die Partner des Spielers dürfen sich zwischen der Zielkugel und dem Wurfkreis befinden.
Die Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler, als auch von der Zielkugel einen Abstand von mindestens zwei Meter einhalten.
Die Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter beibehalten.
Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Spieler, die sich nicht an diese Regel halten, können mit den inArtikel 34 aufgeführten Maßnahmen belegt werden.
Kugeln, die im Verlauf einer Aufnahme das zugeteilte Spielfeld verlassen sind gültig (ausgenommenArtikel 18 trifft zu).
Eine Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert. Die Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Bei unmittelbar nebeneinander angrenzenden Spielfeldern gelten die äußeren Begrenzungslinien des Nachbarfeldes als Auslinien.
Bei Spielen mit Zeitbeschränkung, die auf einem zugeteilten Spielfeld ausgetragen werden, ist eine Kugel ungültig wenn sie vollständig das zugeteilte Feld verlässt.
Wenn eine Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer Bodenunebenheit oder dass sie von einem beweglichen oder unbeweglichen Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und alles, was sie nach dem Passieren des verbotenen Geländes verändert hat, wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Jede ungültige Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden; andernfalls wird sie gewertet, sobald eine weitere Kugel von der gegnerischen Mannschaft gespielt wurde.
Jede gespielte Kugel, die durch den Schiedsrichter oder einen Zuschauer angehalten oder abgelenkt wird, behält die Position, in der sie liegen bleibt.
Jede gespielte Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, von dessen Mannschaft sie gespielt wurde.
Jede gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, kann nach Belieben des Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt.
Wenn eine Kugel geschossen (oder mit ihr geschossen) wurde und diese durch einen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, kann der Gegner des Spielers,
Ein Spieler, der eine Kugel absichtlich anhält, ist sofort für das laufende Spiel zu disqualifizieren; ebenso seine Mitspieler.
Sobald die Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über maximal eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese Frist läuft von dem Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe gekommen ist und, wenn ein Punkt gemessen werden muss, nachdem die Messung abgeschlossen ist.
Diese Bestimmungen gelten auch für das Werfen der Zielkugel, das bedeutet 1 Minute für die drei Würfe, nach jeder Aufnahme.
Hält sich ein Spieler nicht an diese Bestimmungen, so zieht er sich die inArtikel 34 aufgeführten Maßnahmen zu.
Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich durch Einwirkung des Windes oder aufgrund einer Bodenunebenheit verschiebt, wird sie auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt. Dasselbe gilt für eine Kugel, die unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand bewegt wird.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln und die Zielkugel markieren. Es ist keinerlei Reklamation bezüglich der Kugeln oder einer Zielkugel erlaubt, die nicht markiert waren und der Schiedsrichter kann in diesem Fall nur die neue Lage der Kugeln oder der Zielkugel auf dem Spielgelände feststellen.
Dagegen ist eine Kugel, die durch eine andere Kugel aus dem eigenen Spiel bewegt wurde, gültig.
Ein Spieler, der eine andere Kugel als seine eigene spielt, erhält eine Verwarnung. Die Kugel ist dennoch für diesen Wurf gültig, muss aber dann sofort ausgetauscht werden; gegebenenfalls nach einer Messung.
Im Wiederholungsfall im Laufe des Spieles wird seine Kugel annulliert und alles, was sie verändert hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt.
Jede Kugel die aus einem anderen Wurfkreis gespielt wurde, als die Zielkugel, ist ungültig und alles, was sie hierbei verändert hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt; wenn es sich um markierte Kugeln/Zielkugel handelt.
Der Gegner hat jedoch das Recht, die „Vorteilsregel” anzuwenden und den Wurf zu akzeptieren. In diesem Fall ist die gespielte oder geschossene Kugel gültig und alles, was sie verändert hat, bleibt in der neuen Position.
Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und Hindernisse, die zwischen der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen (nachdem sie markiert worden sind), vorübergehend zu entfernen.
Nach dem Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprünglichen Platz zurückzulegen.
Können die Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung unter Zuhilfenahme eines Zirkels oder anderer geeigneter Mittel durchzuführen.
Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der als letzter gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach immer das Recht, nach einem dieser Spieler zu messen.
Der Schiedsrichter kann während eines Spieles jederzeit, unabhängig vom Rang der zu messenden Kugeln, konsultiert werden und seine Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden; jede Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein. Es ist insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Spieler, die diese Vorschrift missachten, können nachArtikel 34 bestraft werden.
Es ist den Spielern verboten gespielte Kugeln vor Ende der Aufnahme aufzuheben.
Eine Kugel ist ungültig, wenn sie am Ende einer Aufnahme vor der Feststellung der Punktezahl weggenommen wird. Diesbezüglich wird keinerlei Reklamation zugelassen.
Wenn ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer Lage verändert (verschiebt), so ist der Punkt für die Mannschaft dieses Spielers verloren.
Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine Kugel bewegt oder verschiebt, so entscheidet der Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen.
Wenn die zwei gegnerischen Kugeln, die der Zielkugel am nächsten liegen, den gleichen Abstand zu ihr haben, können folgende drei Möglichkeiten eintreten:
Wenn sich am Ende einer Aufnahme keine Kugel mehr auf dem Spielgelände befindet, wird die Aufnahme annulliert.
Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen vor der Messung entfernt werden.
Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation, die nach der Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird, findet keine Berücksichtigung.
Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.).
Im Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung des Ziehungsergebnisses müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein.
Wenn eine Mannschaft eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände/-feld ist, wird sie mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird.
Diese Frist wird bei Spielen mit Zeitbegrenzung auf 5 Minuten verkürzt.
Für jeweils weitere fünf Minuten Verspätung erhöht sich die Strafe um einen Punkt.
Dieselbe Strafe findet Anwendung während eines Wettbewerbes, nach jeder Ziehung und im Fall einer Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhängig vom Grund der Unterbrechung).
Eine Mannschaft, die eine Stunde nach dem Ende der Verkündung des Ziehungsergebnisses, bzw. der Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung nicht auf dem Spielgelände/-feld anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
Eine unvollständige Mannschaft braucht nicht zu warten, sie hat die Möglichkeit ohne den abwesenden Spieler zu spielen; sie kann jedoch nicht über dessen Kugeln verfügen.
Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem Spiel entfernen oder das Spielgelände verlassen. Bei einem entsprechenden Verstoß treten die Bestimmungen dieses und des nächsten Artikels in Kraft.
Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn einer Aufnahme erscheint, darf er an dieser nicht teilnehmen. Er ist erst ab der nächsten Aufnahme zum Spiel zugelassen.
Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht an dem Spiel teilzunehmen.
Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die Mannschaft namentlich eingeschrieben ist.
Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules”) durchgeführt wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat des vorhergehenden Spieles).
Eine Aufnahme gilt als „begonnen”, wenn die Zielkugel „regelgerecht” auf dem Spielgelände platziert worden ist.
Das Austauschen eines Spielers im „Doublette” oder eines oder zwei Spielern im „Triplette” ist bis zum offiziellen Beginn des Wettbewerbes (Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt. Hierzu ist Voraussetzung, dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.
Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen zu:
Jede begonnene Aufnahme muss, auch wenn es regnet, zu Ende gespielt werden; es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung. Er allein ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden, ob ein Spiel unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert wird.
Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes eines Wettbewerbes (2. Runde, 3. Runde usw.) Spiele noch nicht beendet sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem Veranstalter, alle Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er für einen guten Verlauf des Wettbewerbes für notwendig erachtet.
Die Mannschaften, die ein Spiel austragen und es dabei an Sportsgeist und Respekt den Zuschauern, den Offiziellen oder dem Schiedsrichter gegenüber fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann zur Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie zur Anwendung der inArtikel 38 aufgeführten Maßnahmen führen.
Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und, im schlimmeren Fall, der Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu:
Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf seine Mitspieler angewandt werden.
Die Maßnahme zu Punkt 1 sind durch den Schiedsrichter zu verhängen.
Die Maßnahmen zu Punkt 2 sind durch die Jury zu verhängen.
Die Maßnahme unter Punkt 3. ist durch den Veranstalter zu verhängen. Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen Preise und Vergütungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48 Stunden zum Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet.
In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung beim zuständigen nationalen Verbandsgericht.
Von jedem Spieler wird korrekte Bekleidung erwartet Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.
Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten den Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter dem Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Das Komitee dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor das zuständige Verbandsgericht laden, welches über die weiteren Maßnahmen befindet.
Von allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehenen sind, ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstattet.
Die Jury besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
Die Entscheidungen der Jury, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden, sind unanfechtbar.
Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend.
Anmerkung: Das vorliegende Reglement wurde von der F.I.P.J.P. 2008 beschlossen.